Hochwasserrückhaltebecken Feldolling

Der Hochwasserschutz, insbesondere die Planung des Hochwasserrückhaltebeckens wurden vom Ortsrat Feldolling intensiv begleitet. Auch wenn der Bau bald abgeschlossen sein wird (Stand Feb. 2024) gibt es weiterhin Themen, die damit verbunden sind. Aktuell steht noch die Einbringung einer Drainageleitung aus, um die Gebiete im „Unterdorf“ bei einer Einstauung vor hohen Grundwasserständen zu schützen.

Dazu hat der Ortsrat im Oktober 2023 einen Fragenkatalog an das Wasserwirtschaftsamt formuliert und über die Gemeinde eingereicht. Das Wasserwirtschaftsamt hat die Fragen im November 2023 wie folgt beantwortet:

1. Unter welchen Bedingungen kann die Drainage genutzt werden? Bei Erreichen welcher Meldestufe, Mangfall-Pegel, Grundwasser-Pegel soll der Schieber geöffnet werden?

Die Drainage ist für das HRB Feldolling vorgesehen um die Grundwasser (GW)-Verhältnisse im Ortsteil Gries bei Flutung des Beckens nicht zu verschlechtern. Dies ist im Planfeststellungsbescheid so festgelegt. Bei einer Prognose, die den Einsatzfall des Beckens vorsieht, muss bereits ab einem Wasserstand HQ1 (einjährliches Hochwasser) am Pegel Feldolling die Leitung im Betrieb gesetzt werden.

Über diesen Einsatz hinaus wurde vor Gericht festgehalten, dass die Drainage auch bei hohen GW- Ständen im Gries, unabhängig vom Beckenbetrieb, genutzt werden kann. Für diesen Lastfall muss die Gemeinde beim LRA Rosenheim (RO) eine wasserrechtliche Genehmigung beantragen. Darin muss u.a. beschrieben werden wann die Drainage zum Einsatz kommt. Hier können wir uns vorstellen, dass ein GW-Stand herangezogen wird, bei dem möglichst wenige Schäden an der Bebauung entstehen.

WWA Rosenheim

2. Wer entscheidet in welchen Situationen über den Einsatz der Drainage? In wessen Verantwortung liegt die Bedienung des Drainage-Schiebers?

Im Einsatzfall, Befüllung des HRB Feldolling, entscheidet das WWA RO eigenverantwortlich. Im zweiten Fall entscheidet die Gemeinde bei Erreichen eines  wasserrechtlich festgeschriebenen z.B. GW-Stand, ebenfalls in eigener Verantwortung. Dieser Betriebsfall muss in den Unterlagen zum Wasserrecht im Detail beschrieben werden.

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3. Wer hat dauerhaft auch bei geändertem Nutzungskonzept die Verantwortung für die Wartung?

Vorhabensträger der Anlage ist das WWA RO. Ob die Gemeinde für ihren Nutzen einen Beitrag zur Unterhaltung leisten muss, wurde bisher noch nicht diskutiert. Evtl. kann die Gemeinde Teile der Unterhaltung der Drainage übernehmen.

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4. Die Verlegungstiefe der Drainage laut noch gültiger Planfeststellung orientiert sich an einer Wirksamkeit der Drainage bei Flutung des Rückhaltebeckens (Einhaltung Verschlechterungsverbot). Um nun verbesserten Schutz bei anderen Gefährdungssituationen zu erreichen, muß die Drainage tiefer als ursprünglich geplant verlaufen. Wieviel tiefer soll die Drainage verlegt werden?

Ein Tieferlegen der Drainage ist technisch und rechtlich nicht möglich. Die Gefälleverhältnisse zur Ableitung der festgelegten Wassermenge sind ausgereizt. Die Höhenlagen sind planfestgestellt.

WWA Rosenheim

5. Gibt es Änderungen im Verlauf der Drainage? (Start- und Endpunkt, Abstand zur Deichmauer, …)?

Zur planfestgestellten Lösung gibt es keine wesentlichen Änderungen. Start und Endpunkt bleiben gleich. Die Lage, speziell zur Mauer, ändert sich zwischen Pumpstation an der Breitensteinstraße und der Kläranlage. Hier wird die Trasse um wenige Meter Richtung Böschungsfuß verlegt. Dies wurde mit den betroffenen Grundeigentümern und der Gemeinde bereits besprochen. Sie sind informiert.

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6. Wird der Durchmesser der Drainage zur Verbesserung der Wirksamkeit erhöht?

Nein, die Wahl eines gängigen Durchmessers hat nicht den Grund die Wirksamkeit zu verbessern.

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7. Wenn die Gemeinde für die Nutzung der Drainage entsprechendes Wasserrecht erhält, welche Pflichten sind damit verbunden?

Dieser Punkt wurde noch nicht diskutiert. Es wäre möglich, dass bei einer Nutzung durch die Gemeinde, die Wartung/Unterhaltung nach einem Einsatz durch die Gemeinde übernommen werden muss (siehe auch unter Nr. 3).

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8. Wie sieht der Zeitplan für den Einbau der Drainage aus?

Der Bau der Drainageleitung wird derzeit mit 1,5 bis 2 Jahren abgeschätzt. Der Beginn und die Randbedingungen der Umsetzung werden derzeit mit der Genehmigungsbehörde und den Naturschutzbehörden abgestimmt.

WWA Rosenheim

Der Fragenkatalog ist auch als PDF verfügbar.